Lohnsteuer 2017 für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.12.2016 die "Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. November 2016 (BGBl I Seite 2637); Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017" vom 06.12.2016 bekannt gemacht.
Zitat:
"Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2017 gewährt werden,
a) für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 Euro,
b) für ein Frühstück 1,70 Euro."
Das BMF hat das Schreiben vom 12.12.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 51/2016
19.12.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte