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Lohnsteuer 2017 für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.12.2016 die "Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. November 2016 (BGBl I Sei­te 2637); Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017" vom 06.12.2016 bekannt gemacht.

Zitat:
"Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2017 gewährt werden,
a) für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 Euro,
b) für ein Frühstück 1,70 Euro."

Das BMF hat das Schreiben vom 12.12.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 51/2016
19.12.2016

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