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 der guten Ideen

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2022

Sehr geehrte Damen und Herren, 

heute senden wir Ihnen den  COLLEGA-Wochen 40/2022

1. Grundsteuer Fristverlängerung

Die Zeitungen sind voll: 36 Millionen Steuererklärungen in vier Monaten abgeben. Eine Zumutung der Politik an alle Bürger. Noch dazu mit anfälligen und teilweise störungsbehafteten ELSTER-Programmen.

Die vielen, wohl begründeten Bitten an das Bundesfinanzministerium und die Länder-Finanzverwaltungen, die viel zu kurz bemessene Frist zu verlängern, werden bisher zurückgewiesen.

Es ist ein schlechter Stil, Bürger bitten zu lassen und nur zu erklären, man beobachte das genau. Wozu beobachten? Klingt da doch eine Hoffnung, dass es kurz vor dem Fristablauf noch eine Erleichterung gibt? Und wenn nicht: Verspätungszuschläge bis zu 25.000 Euro. Davor kann man nur warnen.

Für Steuerberater stellt sich die Frage, ob sie Fristverlängerungsanträge stellen sollen, obwohl das nicht vorgesehen sein soll.

Hierzu einige Anregungen:

Fristverlängerungsanträge sind an das zuständige Finanzamt zu richten. Das ergibt sich aus den Schreiben (36  Millionen!), die den meisten Eigentümern von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen oder anderen Immobilien zugegangen sind. Einzelne Finanzämter haben derartige Schreiben nicht versandt (z.B. in Berlin).

Wenn ein Bürger einen Steuerberater mit der Erstellung der Grundsteuer-Feststellungserklärung beauftragt hat oder das möchte, sollte der Steuerberater dieses Schreiben bekommen.

Sollte sich bis Ende Oktober keine Erleichterung abzeichnen, kann Steuerberater für alle ihm erteilten noch offenen Aufträge Fristverlängerungsanträge stellen. Da es sich je Kanzlei um sehr viele Anträge handeln kann, kann man ein beispielsweise beschriebenes vereinfachtes Verfahren überlegen (Erläuterungen in [eckigen Klammern]):

An das

Finanzamt …

Betreff: Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung AZ: [Hier Aktenzeichen ggf. handschriftlich eintragen]

Bezug: Kopie der Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der Erklärung (in Kopie beigefügt) [Anheften!!]

Hiermit beantragen wir, die Frist zur Abgabe der oben bezeichneten Grundsteuererklärung zu verlängern bis ……

Begründung: [Nachfolgend Beispiele, bitte nur wenn zutreffend verwenden und ggf. ändern oder ergänzen]

  1. Aufgrund von Erkrankungen der/des Kanzleiinhabers (in) und mehrerer Mitarbeiter konnte die fest eingeplante Bearbeitung bisher nicht erfolgen.
  2. Unsere Mitarbeiter waren aufgrund der Bearbeitung der Corona-Abrechnungen und der Überbrückungsgelder überlastet. Deren fristgemäße Bearbeitungen war nur durch Erbringung von Überstunden unserer Mitarbeiter möglich. Sie hatte Vorrang, da die Fristen vor den Fristen für die Grundsteuererklärungen abliefen.
  3. ….

Wir versichern, dass wir die Steuererklärung so rasch wie möglich erstellen und abgeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater

Wichtige Hinweis:

Steuerberater sollte die Haftung für Verspätungszuschläge und dergleichen bei der Auftragsannahme ausschließen.

Steuerberater sollte die Haftung für die Daten des Mandanten ausschließen (insbesondere Größen- und Flächenangaben).

Steuerberater sollte jeden Mandanten darauf hinweisen, dass sich die Steuerbelastungen aus den Feststellungsbescheiden nicht ergeben. Da diese erst viel später aus dem Grundsteuerbescheiden erkennbar sein werden, sollte erwogen werden, gegen jeden Feststellungsbescheid vorsorglich Einspruch einzulegen.

Musterformulare für Auftragsvereinbarungen bieten unter anderem an:

DWS-Verlag (Suchergebnisse für: 'grundsteuerreform 2022' - DWS-Verlag)

TAXOS-Software GmbH (Steuerberatungsvertrag NUR Grundsteuerwerte 2022/2025 | Steuerberatungsvertrag | nach Branchen | Einzelne Textvorlagen | Taxos Software GmbH (taxos-software.de))

2. Der COLLEGA-Wochen-Ticker im neuen Gewand

Da nicht alle unsere Lesen den Ticker sofort lesen, wiederholen wir unsere Informationen. Wer sie schon kennt, kann diesen Punkt überspringen.

Wie bereits berichtet, haben wir uns für eine rationellere Erstellungs- und Versandart entschieden. Aus technischen Gründen und vor allem aus Gründen des Datenschutzes hat das Aussehen eine Änderung erfahren, die Inhalte sind gleich geblieben: Informationen aus dem BMF, den Länderfinanzbehörden, der überwiegend Steuer- aber auch Zivilrechtsprechung und weitere interessante Informationen.

Sie können die fachlichen Inhalte über einen Link aufrufen. Danach finden Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker im „neuen Gewand“ und unter dem Namen „Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter“.

Wichtig ist für Sie

  • der COLLEGA-Wochen-Ticker wird die gewohnte Qualität und die so oft gelobten Inhalte beibehalten,
  • der COLLEGA-Wochen-Ticker bleibt auch im „neuen Gewand“ für Sie kostenfrei,
  • konsequenter Datenschutz: Ihre Daten bleiben bei COLLEGA e.V., auch wenn Sie den „COLLEGA-Wochen-Ticker im neuen Gewand“ über den Link aufrufen. Wie bei allen Websites werden die Cookies gesetzt, die für den technischen Betrieb erforderlich sind. Weitere Cookies können Sie ggf. selbst setzen.
  • Hier finden Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker im neuen Gewand:

Link zum Wochen-Ticker / Newsletter 40/2022

3. 150. COLLEGA-TAG am Montag, 28.11.2022 in München

Leider mussten wir ihn zweimal Corona-bedingt verschieben. Nun findet er endlich statt.

Bitte, notieren Sie den Termin. Hier ist die Einladung

Auf zahlreichen Wunsch unserer Teilnehmer wurde Montag anstatt Freitag ausgewählt.

Es ist uns gelungen, wieder erstklassige Referenten mit hochinteressanten Themen zu gewinnen.

Wie gewohnt, werden sie in kurzer und prägnanter Weise vortragen und bei der begleitenden Ausstellung zu Beantwortung Ihrer Fragen und Ihrer Beratung zur Verfügung stehen.

Hier ist die vollständige Einladung mit der Tagesordnung nochmals: Link zum Download

Wir freuen uns, unsere Mitglieder und Freunde bei unserem 150. COLLEGA-TAG begrüßen zu dürfen.

 

Last Call: Nachhaltigkeitstag der Steuerberater am Mittwoch, 05.10.2022 in Pfaffenhofen

Kollege Dieter Pfab, Umweltbeauftragter des LSWB veranstaltet den Nachhaltigkeitstag der Steuerberater.

Das Anmeldeformular und weitere Informationen finden Sie über diesen Link

COLLEGA nimmt am Nachhaltigkeitstag teil. Wir freuen uns, Sie dort zu treffen.

Kammerfachtag am Freitag, 21.10.2022 in München

Die Steuerberaterkammer München veranstaltet den Kammerfachtag 2022.

Das Anmeldeformular finden Sie über diesen Link

COLLEGA nimmt am Kammerfachtag als Aussteller teil. Wir freuen uns, Sie dort zu treffen.

 

Dauerservice:
Die Umsatzsteuerumrechnungskurse: Link zur Homepage des Bundesfinanzministeriums

Basiszinssatz nach § 247 BGB: Link zur Homepage der Deutschen Bundesbank.

Diesen Service senden wir Ihnen zu, weil Sie ihn bestellt oder weil Sie Unterlagen und Informationen bei uns angefordert haben. Keineswegs ist es unsere Absicht, Sie mit unerwünschten Zusendungen zu belästigen.

Sie können COLLEGA-Wochen-Ticker jederzeit abbestellen: In diesem Fall klicken Sie bitte Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mit freundlichen Grüßen
COLLEGA
Verband für EDV- und Kanzleiorganisation für Angehörige der
steuer- und rechtsberatenden sowie wirtschaftsprüfen Berufe e.V.
 Holzhäuseln 37,   84172 Buch am Erlbach
T: +49 (8709) 92230         F: +49 (8709) 922333

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.          www.collega.de

Vereinsregister AG Landshut: Nummer VR 1077 | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Günter Hässel, WP, StB, RB (RAK) | Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Presserechts: Günter Hässel, erreichbar über obige Anschrift. Alle Informationen basieren auf gründlichen Recherchen. Dennoch kann keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen werden.

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