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 der guten Ideen

COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2022

Sehr geehrte Damen und Herren, 

heute senden wir Ihnen den COLLEGA-Wochen 41/2022

1. Grundsteuer Fristverlängerung

Im COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2022 haben wir angeregt, für alle bis 31.10.2022 offenen Grundsteuererklärungen Fristverlängerungsanträge zu stellen.

Am 05.10.2011 hat Bundesfinanzminister Christian Lindner auf Twitter geschrieben, dass er den Ländern den Vorschlag machen werde, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung zu verlängern. Die Menschen (sowie die Steuerberater und Finanzbehörden) hätten zu viele Sorgen und Belastungen gleichzeitig.

Günter Hässel hat geantwortet, dass Steuerberater dann Erklärungen statt Fristverlängerungsanträge bearbeiten können.

Inzwischen haben hierüber alle Medien berichtet, allerdings auch darüber, dass viele Länderfinanzministerien, die für die Fristverlängerungen zuständig sind, offenbar Fristverlängerungen ablehnen. Da bedarf es offenbar nach einiger Überzeugungsarbeit.

Geholfen wäre schon mit einer verbindlichen Zusicherung, dass bei Abgabe bis (wünschenswert 31.03.2023) keine Zuschläge und andere Sanktionen festgesetzt werden. Hierzu scheint eine Mehrheit der Länderbehörden zu tendieren.

Sonst bleibt halt nur die Abgabe von Fristverlängerungsanträgen.

Wiederholung aus dem COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2022:

Wichtige Hinweis:

Steuerberater sollte die Haftung für Verspätungszuschläge und dergleichen bei der Auftragsannahme ausschließen.

Steuerberater sollte die Haftung für die Daten des Mandanten ausschließen (insbesondere Größen- und Flächenangaben).

Steuerberater sollte jeden Mandanten darauf hinweisen, dass sich die Steuerbelastungen aus den Feststellungsbescheiden nicht ergeben. Da diese erst viel später aus dem Grundsteuerbescheiden erkennbar sein werden, sollte erwogen werden, gegen jeden Feststellungsbescheid vorsorglich Einspruch einzulegen.

Musterformulare für Auftragsvereinbarungen bieten unter anderem an:

DWS-Verlag (Suchergebnisse für: 'grundsteuerreform 2022' - DWS-Verlag)

TAXOS-Software GmbH (Steuerberatungsvertrag NUR Grundsteuerwerte 2022/2025 | Steuerberatungsvertrag | nach Branchen | Einzelne Textvorlagen | Taxos Software GmbH (taxos-software.de))

 

2. Link zum COLLEGA-Wochen-Ticker im neuen Gewand

Wir dürfen auf die bisherigen Erläuterungen verweisen. Zum Nachlesen.

> Link zum Wochen-Ticker / Newsletter 41/2022

 

3. 150. COLLEGA-TAG am Montag, 28.11.2022 in München

Bitte, melden Sie sich an: Hier ist die Einladung

 

Kammerfachtag am Freitag, 21.10.2022 in München

Die Steuerberaterkammer München veranstaltet den Kammerfachtag 2022.

Das Anmeldeformular finden Sie über diesen Link

COLLEGA nimmt am Kammerfachtag als Aussteller teil. Wir freuen uns, Sie dort zu treffen.

 

Dauerservice:
Die Umsatzsteuerumrechnungskurse: Link zur Homepage des Bundesfinanzministeriums

Basiszinssatz nach § 247 BGB: Link zur Homepage der Deutschen Bundesbank.

Diesen Service senden wir Ihnen zu, weil Sie ihn bestellt oder weil Sie Unterlagen und Informationen bei uns angefordert haben. Keineswegs ist es unsere Absicht, Sie mit unerwünschten Zusendungen zu belästigen.

Sie können COLLEGA-Wochen-Ticker jederzeit abbestellen: In diesem Fall klicken Sie bitte Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mit freundlichen Grüßen
COLLEGA
Verband für EDV- und Kanzleiorganisation für Angehörige der
steuer- und rechtsberatenden sowie wirtschaftsprüfen Berufe e.V.
 Holzhäuseln 37,   84172 Buch am Erlbach
T: +49 (8709) 92230         F: +49 (8709) 922333
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.          www.collega.de

Vereinsregister AG Landshut: Nummer VR 1077 | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Günter Hässel, WP, StB, RB (RAK) | Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Presserechts: Günter Hässel, erreichbar über obige Anschrift. Alle Informationen basieren auf gründlichen Recherchen. Dennoch kann keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen werden.

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