Neuerungen ab Januar 2017
Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage eine große Anzahl von Neuerungen bekannt gemacht, die ab Januar 2017 gelten.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.
Leiharbeit und Werkverträge: Angleichung an Rechte der Stammbelegschaft
Sicherheit und Schutz in der Arbeitswelt: Die Arbeitsstättenverordnung ist angepasst worden
Weiterbildung in Kleinstbetrieben: Die Arbeitsagenturen können Beschäftigte in Kleinstbetrieben leichter fördern
Die Flexi-Rente kommt: Flexibler Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Keine Zwangsverrentung mehr bei langer Arbeitslosigkeit: Die sogenannte Unbilligkeitsverordnung wirkt einer "Zwangsverrentung" entgegen
Mehr Klarheit bei Riester- und Basisrentenverträgen
Rentenbeitragssatz bleibt stabil: Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bleibt 2017 bei 18,7 Prozent. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er weiterhin 24,8 Prozent
Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung: Ab 1. Januar 2017 beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 84,15 Euro monatlich
Alterssicherung der Landwirte: Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt 2017 monatlich 241 Euro (West) und 216 Euro (Ost).
Renteneintritt sechs Monate später: Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt: Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung sieht das neue Bundesteilhabegesetz vor.
Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung: Das Behindertengleichstellungsgesetz trägt seit Juli 2016 dazu bei, Bundeseinrichtungen barrierefreier zu machen
Stiftung "Anerkennung und Hilfe": Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" unterstützt Menschen, die in Kindheit oder Jugend Leid und Unrecht erfahren haben
Stiftung schließt Gerechtigkeitslücke
Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV") steigen: Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 wird um 21 Euro angehoben.
Sozialleistungen für EU-Ausländer
Sozialleistungen für EU-Ausländer
Ab 1. Januar 2017 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.200 Euro in 2016 auf 6.350 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.400 auf 5.700 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2017 auf 57.650 Euro jährlich (2016: 56.250 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.
Künstlersozialabgabe sinkt: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2017 auf 4,8 Prozent.
Neues Begutachtungssystem in der Pflege: Künftig wird der tatsächliche Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen besser erfasst.
Kommunen bei Pflege stärker einbezogen: Das Pflegestärkungsgesetz III sorgt für mehr Beratung und Hilfe in den Kommunen.
Kein Teleshopping für Medikamente: Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es künftig nur, wenn vorher Arzt und Patient direkten Kontakt hatten.
Psychiatrische Einrichtungen: Seelisch kranke Menschen sollen besser versorgt werden.
Beiträge für Gesetzliche Krankenkassen: Der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent.
Beitragsfreiheit für Waisenrentner: Waisenrentner sind ab 2017 in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bis sie die maßgebende Altersgrenze für die Familienversicherung erreichen - also maximal bis zum 25. Lebensjahr - sind sie beitragsfrei.
Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Steuern und Finanzen
Weniger Bürokratie für Unternehmen
Elektronische Steuererklärung ohne Belege: Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen weitgehend verzichten. Steuerpflichtige müssen ab Januar 2017 bei der elektronischen Steuererklärung Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen
Bankenabwicklung neu geordnet
Gemeinsam gegen Steuerhinterziehung
Verlustverrechnung neu geregelt
Verbraucherschutz
Kleinanleger besser informieren
Elektronische Kassen künftig zertifiziert: Die Bundesregierung will Manipulation beispielsweise bei elektronischen Kassen verhindern. Künftig müssen solche Kassensysteme zertifiziert sein um das technisch auszuschließen. Zudem können Steuerverwaltungen unangemeldet und spontan die Kassen überprüfen.
Geschirrspülmittel mit weniger Phosphat
Verkehr
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Vor allem radelnde Eltern können sich freuen: Sie dürfen ihren Nachwuchs künftig auch auf dem Fußweg begleiten. Hinzukommen erweiternde Regelungen zu Rettungsgassen, 30er-Zonen, E-Bikes und Radwegen.
Neue Euro-Norm für Motorräder
Umweltfreundliche Klimaanlagen
Energie
EEG-Umlage 2017: Ab dem 1. Januar 2017 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,88 Cent pro Kilowattstunde.
Kraft-Wärme-Kopplung wird weiter ausgebaut
Mehr Wettbewerb bei der Ökostrom-Förderung
Bessere Energieeffizienz für Fernsehgeräte
Heizungslabel: Bezirksschornsteinfeger zur Etikettierung verpflichtet
Halogen-Metalldampf- und Quecksilberdampflampen verboten
Auslaufmodell Glühlampe
Bessere Energieeffizienz für Dunstabzugshauben
Die Bundesregierung hat den Newsletter mit den Änderungen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung
COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2017
02.01.2017
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