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 der guten Ideen

Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Der  Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 77/2016 vom 21.12.2016 auf sein Urteil vom 20.10.2016 (Aktenzeichen V R 26/15) hin. Danach wirkt eine Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück.

Zitat aus der Pressemitteilung 77/2016 des BFH:
"Auf die Revision der Klägerin hat der BFH das Urteil des FG aufgehoben und den Vorsteuerabzug für die Jahre 2005 bis 2007 zugesprochen. Dies beruht maßgeblich auf dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Senatex vom 15. September 2016 C-518/14."

Das Urteil des EuGH vom 15.09.2016 wurde also sehr schnell vom BFH übernommen. Die Die Finanzverwaltung muss diese Rechtsprechung sofort beachten.
Wir haben auf das Urteil des EuGH im COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2016 hingewiesen. Link

In dem vom BFH entschiedenen Fall geht es um die Frage, ob Steuernachzahlungen überhaupt vorliegen und somit für annähernd 10 Jahre (bei einem unveränderten Zinssatz von 0,5% pro Monat) verzinst werden müssen.

Hinweis: Alle ähnlichen Fälle müssen offen gehalten werden. 

Der BFH hat die Pressemitteilung 77/2016 vom 21.12.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2017
02.01.2017

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