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Kein Abzug von Kapitalertragsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.12.2018 ein Schreiben "Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Absatz 10 Satz 1 Nummer 3, § 44a Absatz 7 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)" veröffentlicht.

"Außerdem kann vom Abzug der Kapitalertragsteuer abgesehen werden, wenn eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigungen vorgelegt wird."

Das BMF hat das Schreiben vom 17.12.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke

COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2019
02.01.2019

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