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 der guten Ideen

Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - besondere Pflichten ab 01.01.2019

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17.12.2018 darauf hingewiesen, dass Betreiber eines elektronischen Marktplatzes ab 01.01.2019 aufgrund des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz 2018) besondere Pflichten haben und hierfür die erforderlichen Vordruckmuster "USt 1 TJ - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" - und Vordruckmuster "USt 1 TI - Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" bekannt gemacht.

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Jahressteuergesetz 2018

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.12.2018 darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens von „Jahressteuergesetz 2018“ in „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ umbenannt wurde.

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Kein Abzug von Kapitalertragsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.12.2018 ein Schreiben "Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Absatz 10 Satz 1 Nummer 3, § 44a Absatz 7 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)" veröffentlicht.

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