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Realteilung: Neues BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.12.2018 ein Schreiben "Realteilung; Anwendung von § 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG" veröffentlicht. "Dieses Schreiben ersetzt das Schreiben vom 20. Dezember 2016 (BStBl 2017 I S. 36)."

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 19.12.2018:
"X. Zeitliche Anwendung
Randziffer 32:
Dieses Schreiben ersetzt das Schreiben vom 20. Dezember 2016 (BStBl 2017 I S. 36). Es ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Die im BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2016 (a. a. O.) enthaltenen Übergangsregelungen gelten fort. Auf einvernehmlichen Antrag aller Mitunter-nehmer sind die Grundsätze dieses Schreibens in den Fällen einer „unechten“ Realteilung (vgl. Abschnitt I) nicht anzuwenden, wenn die „unechte“ Realteilung vor dem 1. Januar 2019 stattgefunden hat."

  Inhaltsverzeichnis des Schreibens Rn
I. Abgrenzung „echte“ Realteilung und „unechte“ Realteilung 1-4
II. Gegenstand der Realteilung 5-7
III. Begünstigte Realteilung 8-11
IV. Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der 
einzelnen Mitunternehmer
12 - 14
1. Umfang des Betriebsvermögens 12-13
2. Betriebsverpachtung im Ganzen 14
V. Sicherstellung der Versteuerung der stillen Reserven 15
VI. Realteilung und Spitzen- oder Wertausgleich 16-21
VII. Ansatz des übernommenen Betriebsvermögens 22-23
Viii. Sperrfrist 24-27
1. Realteilung durch Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern 24-26
2. Realteilung durch Übertragung von Teilbetrieben 27
IX. Folgen bei Veräußerung oder Entnahme während der Sperrfrist 28-31
X. Zeitliche Anwendung 32

Das BMF hat das Schreiben vom 19.12.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke

COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2019
02.01.2019

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