Änderung der Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.12.2020 ein Schreiben veröffentlicht: "Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG); Änderung der Textziffern 1.3.1.1 Mitteilung bei Überschreiten der Beteiligungsgrenze und 1.3.2 Veräußerung von Beteiligungen des BMF-Schreibens vom 5. Februar 2018 (BStBl I S. 289), geändert durch BMF-Schreiben vom 18. Juli 2018 (BStBl I S. 815), vom 21. Mai 2019 (BStBl I S. 473) und vom 18. September 2020 (BStBl I S. 971)"
GZ IV B 5 - S 0301/19/10009 :001 DOK
Änderung der Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Das BMF hat das Schreiben vom 28.12.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2021
04.01.2021
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