Erweiterung der Steuerschuld des Leistungsempfängers
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.12.2020 ein Schreiben veröffentlicht: "Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf Telekommunikationsdienstleistungen"
1 GZ III C 3 - S 7279/19/10006 :002
Erweiterung der Steuerschuld des Leistungsempfängers auf Telekommunikationsleistungen
Das BMF Schreiben umfasst 10 Seiten. Die Änderungen ergeben sich aus dem Jahressteuergesetz 2020, sie sind am 01.01.2021 in Kraft getreten. der Umsatzsteueranwendungserlass wurde geändert.
Das BMF hat das Schreiben vom 23.12.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2021
04.01.2021
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