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Stundung, Vollstreckungsaufschub, Anpassung der Vorauszahlungen aufgrund Corona

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.12.2020 ein Schreiben veröffentlicht: "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" 
GZ  IV A 3 - S 0336/20/10001 :025

Stundung, Vollstreckungsaufschub, Anpassung der Vorauszahlungen aufgrund Corona

Das BMF hat das Schreiben vom 22.12.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2021
04.01.2021

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