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Umsatzsteuer Werklieferungen/Werkleistung Datum verändert

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.03.2021 das Schreiben "Umsatzsteuer; Begriff der Werklieferung/Werkleistung -Anpassung des Abschnitts 3.8 Abs. 1 Satz 1 UStAE" veröffentlicht.
GZ III C 2 -S 7112/19/10001 :001
Umsatzsteuer Werklieferungen/Werkleistung Datum verändert

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 11.03.2021
"Die Angabe „1. Januar 2021“ in der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2020 -III C 2 - S 7112/19/10001 :001 (2020/0945668) -, BStBl I S. 983, wird durch die Angabe „1. Juli 2021“ ersetzt."

Die Mitteilung des BMF wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2021
15.03.2021

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