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Akteneinsicht durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume

Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat durch rechtskräftigen Beschluss vom 01.02.2021 (Aktenzeichen 4 K 136/20) entschieden, dass in Zeiten der Pandemie Akteneinsicht durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume gewährt werden kann.

Akteneinsicht durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume

Leitsätze des Gerichts:
"1. Auch nach der Neufassung des § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO ist im Einzelfall eine Übersendung der Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten möglich.
2. Die Möglichkeit der Akteneinsicht auch zu Pandemiezeiten ist durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume zu realisieren."

Das FG Hamburg weist auf diesen Beschluss in seinem Newsletter 1/2021 hin und hat ihn auf dem Justizportal Hamburg Justiz veröffentlicht. Link Justizportal Hamburg Justiz 

COLLEGA-Wochen-Ticker 15/2021
12.04.2021

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