BGH setzt Grenzen für Änderungen der AGB von Banken
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 088/2021 vom 27.04.2021 auf sein Urteil vom 27.04.2021 (Aktenzeichen XI ZR 26/20) hin. Danach sind Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren, unwirksam
BGH setzt Grenzen für Änderungen der AGB von Banken
Eine Bank hatte in ihren AGB geregelt, dass Änderungen der ABG in Kraft treten sollen, wenn der Kunde nicht widerspricht. Diese fingierte Zustimmung des Kunden ist nach dem Urteil des BGH unwirksam.
Offenbar haben Steuerberater in den mit ihren Mandanten abgeschlossenen Steuerberatungsverträgen oder Allgemeinen Auftragsbedingungen vereinzelt ähnliche Regelungen getroffen. Eine Anpassung an das Urteil des BGH sollte erwogen werden.
Der BGH hat die Pressemitteilung vom 27.04.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2021
10.05.2021
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