Nichtzulassung zu Open-Air-Event wegen Alters: Kein Anspruch auf Schadensersatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 091/2021 vom 05.05.2021 auf sein Urteil vom 05.03.2021 (Aktenzeichen VII ZR 78/20) hin. Danach steht einem 44 jährigen Mann kein Schadensersatz zu, weil er einen Open-Air-Event wegen seines (in diesem Fall zu hohen) Alters nicht besuchen durfte.
Nichtzulassung zu Open-Air-Event wegen Alters: Kein Anspruch auf Schadensersatz
Nach der Pressemitteilung des BGH war die Zielgruppe der Veranstaltung Personen zwischen 18 und 28 Jahren und der Event war auf 1.500 Teilnehmer beschränkt. Personen, die den Vorstellungen nicht entsprachen, wurde kein Ticket verkauft.
Der BGH hat die Schadenersatzansprüche des 44 Jährigen - wie die Vorinstanzen - verneint.
Der BGH hat die Pressemitteilung vom 05.05.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2021
10.05.2021
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