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Steuererklärungen 2020 Anlage "Corona Soforthilfen..." muss abgegeben werden

Der Formularsatz wurde erweitert um ein Formular "Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse". 

Steuererklärungen 2020 Anlage "Corona Soforthilfen..." muss abgegeben werden

Es werden Angaben verlangt, ob Anträge auf Corona-Hilfen gestellt wurden. Wenn das nicht der Fall ist, ist die Bearbeitung des Formulars schnell erledigt.

Wenn Anträge gestellt wurde, werden Angaben zur Höhe der empfangenen Zuschüsse verlangt. Die müssen - wie immer beim Ausfüllen von Formularen der Finanzamts - vollständig sein.

Es kann also durchaus sein, dass zur Bearbeitung dieses Formblatts ein zusätzlicher Zeitaufwand eingeplant werden muss.

Die Steuerberaterkammer München weist auf ihrer Homepage unter Bezugnahme auf eine Veröffentlichung in Elster darauf hin, das dieses zusätzliche Formblatt ausgefüllt und abgegeben werden muss. Link Homepage Steuerberaterkammer München

Die IHK München hat das Formblatt auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage IHK München 

COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2021
10.05.2021

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