Übergangsregelung für Kassen- und Parkscheinautomaten
Das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat am 03.05.2021 das Schreiben "Übergangsregelung bis zur Aufnahme von Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge in die Ausnahmetatbestände der Kassensicherungsverordnung" veröffentlicht.
GZ IV A 4 - S 0319/21/10001 :001
Übergangsregelung für Kassen- und Parkscheinautomaten
Zitat aus dem BMF Schreiben vom 03.05.2021:
"Im Vorgriff auf die geplante Änderung der KassenSichV und zur Vermeidung einer nur vorübergehenden Aufrüstung von Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung wird die Pflicht zur Aufrüstung dieser Systeme bis zum Inkrafttreten der Änderung der KassenSichV suspendiert."
Das BMF hat das Schreiben vom 03.05.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2021
10.05.2021
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