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Basiszinssatz zur Verrechnung der Vorabpauschale nach § 18 Absatz 4 InvStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.01.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 4. Januar 2021"
GZ IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :04
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Basiszinssatz zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG

Das BMF hat das Schreiben vom 06.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2021
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.01.2021

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