Novemberhilfen - Dezemberhilfen beantragen
Die Steuerberaterkammer München weist in ihrem Sondernewsletter vom 08.01.2021 darauf hin, dass die Novemberhilfen bis 31.01.2021 und die Dezemberhilfen bis 31.03.2021 beantragt werden können.
Novemberhilfen Dezemberhilfen
Die Steuerberaterkammer München stellt in ihrem Sondernewsletter zahlreiche wertvolle Hinweise und Downloads zur Beantragung der Überbrückungshilfen zur Verfügung.
Die Steuerberaterkammer München hat den Sondernewsletter auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Steuerberaterkammer München
COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2021
11.01.2021
Das Netzwerk
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