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Teilnahme an Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 059/20 vom 17.12.2020 auf sein Urteil vom 07.07.2020 (Aktenzeichen VI R 14/18) hin. Danach kann die Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm steuerfrei sein. 

Teilnahme an Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein

Es ging nicht darum, ob die Freigrenze von 44,- € für Sachbezüge anzuwenden ist, sondern ob es sich um einen den Freigrenze überschreitenden Jahresbezug handelt.

Der BFH hat die Pressemitteilung 059/20 vom 17.12.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2021
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.01.2021

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