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Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen"

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.07.2021ein Schreiben "Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen, Neufassung des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2017 (BStBl I S. 986)“ veröffentlicht.
IV C 1 - S 2252/19/10035 :014



Wirtschaftliche Zurechnung von Wertpapiergeschäften

 

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 09.07.2021:
"Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die steuerliche Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen die folgenden Grundsätze:"

Es folgen auf mehreren Seiten steuerrechtliche Beurteilungen des BMF zu den bekannten Gestaltungen.  

Das BMF hat das Schreiben vom 09.07.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2021
19.07.2021

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