Wirtschaftliche Zurechnung von Wertpapiergeschäften
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.07.2021ein Schreiben "Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften; BMF-Schreiben vom 11. November 2016 (BStBl I S. 1324), ersetzt durch BMF-Schreiben vom 09. Juli 2021" veröffentlicht.
GZ IV C 6 – S 2134/19/10003 :007
Wirtschaftliche Zurechnung von Wertpapiergeschäften
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 09.07.2021:
"Mit Urteil vom 18. August 2015 hat der BFH für Recht erkannt, dass das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. „Wertpapierleihe“ an den „Entleiher“ zivilrechtlich übereignet wurden, ausnahmsweise beim „Verleiher“ verbleiben könne, wenn die zivilrechtliche Position des „Entleihers“ lediglich eine formale sei. Dies ergebe sich in dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall aus den Bestimmungen der abgeschlossenen Leihverträge und der Art ihres Vollzugs. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten bezugnehmend auf das BFH-Urteil vom 18. August 2015 für die wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapierleihen, Kassa-Geschäften und anderen Wertpapiergeschäften die folgenden Grundsätze:"
Es folgen auf mehreren Seiten steuerrechtliche Beurteilungen des BMF zu den für möglich erachteten Gestaltungen.
Das BMF hat das Schreiben vom 09.07.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2021
19.07.2021
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