Alterseinkünftegesetz verfassungswidrig?
Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist zur Klärung dieser Frage ein Verfahren unter dem Aktenzeichen X R 2/15 anhängig
Die Entscheidung zur dieser Frage wird erwartet:
"Hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz, insbesondere bei der Übergangsregelung, wesentliche Nachteile, wie den Progressionsnachteil, den Nachteil aus der Vorsorgepauschale und den Grundpreisnachteil, willkürlich ignoriert, damit den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum überschritten und somit gegen den in Art. 3 GG verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, weil die Kläger bei der Besteuerung ihrer Renteneinkünfte sowohl gegenüber vergleichbaren Pensionären als auch gegenüber anderen Rentnern erheblich benachteiligt werden? Führt die Anwendung des Alterseinkünftegesetzes bei den Klägern zudem zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung?"
Der BFH veröffentlicht die anhängigen Revisionsverfahren auf seiner Homepage. Link Homepage BFH
COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2016
18.01.2016