Arbeitslohn oder Schadensersatz
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seinem Newsletter 1/2016 auf sein Urteil vom 01.12.2015 (Aktenzeichen 1 K 1387/15 E) hin. Ein finanzieller Ausgleich für gegen die gesetzlichen Bestimmungen erbrachte Überstunden ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und nicht steuerfreier Schadensersatz.
Ein Feuerwehrmann wollte den ihm gewährten finanziellen Ausgleich für gegen die gesetzlichen Bestimmungen erbrachte Überstunden als Schadensersatz steuerfrei behandelt haben.
Das FG Münster hat dagegen steuerpflichtigen Arbeitslohn angenommen, der jedoch als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit dem ermäßigten Steuersatz unterlag.
Das FG Münster hat die Revision zum BFH zugelassen. das Aktenzeichen beim BFH lautet: IX R 2/16
Das FG Münster hat den Newsletter 1/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG-Münster
COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2016
18.01.2016