Gaststätte mit nicht ordnungsgemäßer Kassenführung
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seinem Newsletter 1/2016 auf sein Urteil vom 04.12.2015 (Aktenzeichen 4 K 2616/14 E,G,U) hin. Bei einer Gaststätte mit Straßenverkauf könne die sogenannte 30/70 Methode nicht unmittelbar auf den Außerhausverkauf angewendet werden.
Das Urteil ist aus zwei Gründen beachtenswert. Zum einen zeigt es, dass die Zuschätzungen durch die Betriebsprüfung vor Gericht nicht Bestand haben müssen.
Zum anderen enthält es für den Praktiker brauchbare Anhaltspunkte.
Das FG Münster hat den Newsletter 1/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG-Münster
COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2016
18.01.2016