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Unwirksame Klauseln in Riester-Verträgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 05/2016 vom 13.01.2016 auf sein Urteil vom 13.01.2016 (Aktenzeichen IV ZR 38/14) hin. Danach sind bestimmte Klauseln in Riester-Rentenversicherungsverträgen eines deutschen Versicherungsunternehmens unwirksam.

Zitat aus der Pressemitteilung der BGH:
"Maßgebend ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vielmehr, dass die von den Klägern angegriffenen Klauseln beim durchschnittlichen Versicherungsinteressenten die Erwartung erweckten, in jedem Falle immerhin mit einer Mindestbeteiligung auch an den Kostenüberschüssen zu partizipieren."

Leider ergibt sich aus der Pressemitteilung nicht, um welche Versicherungsgesellschaft es sich handelt. Es werden jedoch die vom BGH als unwirksam angesehenen Klauseln angegeben.

Der BGH hat die Pressemitteilung 05/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BGH

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2016
18.01.2016 

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