Verzinsung von Steuererstattungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 02/2016 vom 13.01.2016 auf sein Urteil vom 22.09.2015 (Aktenzeichen VII R 32/14) hin. Danach sind Erstattungen von unionsrechtlichen Abgaben ab dem Zeitpunkt ihrer Zahlung zu verzinsen.
Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH sind Erstattungszinsen ab dem Tag der Zahlung und nicht wie in § 236 AO geregelt ab dem Tag der Rechtshängigkeit zu berechnen.
Zitat aus der Pressemitteilung 02/2016 des BFH:
"Für den Fall, dass die Finanzbehörden aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung Abgaben zu erstatten haben, wird daher für die Berechnung der Zinsen auf den Erstattungsbetrag künftig zwischen unionsrechtlichen und nationalen Abgaben zu unterscheiden sein."
Der BFH hat die Pressemitteilung 02/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BFH
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München.
COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2016
18.01.2016