Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 04.01.2017 eine Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Artikel 19 DBA-Schweiz veröffentlicht.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 04.01.2017:
"Zur Beilegung des bestehenden Qualifikationskonfliktes zwischen den Vertragsstaaten bei der Besteuerung von Vergütungen von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule der schweizerischen Altersvorsorge (Pensionskassen, Stiftungen oder Freizügigkeitskonten) an aktive oder ehemals Bedienstete im Schweizer öffentlichen Dienst gilt bis zur Anwendung einer im Rahmen der laufenden Revisionsverhandlungen angestrebten Änderung des DBA die folgende Vereinbarung."
Das BMF hat das Schreiben vom 04.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2017
15.01.2017
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