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Gewerblicher Grundstückshandel und drei Objekte Grenze

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 03.11.2016 (Aktenzeichen 16 K 3895/15 F) einen gewerblichen Grundstückshandel festgestellt, obwohl eine der Veräußerungen an nur einen Erwerbe in einer Notarurkunde erfolgt ist.

Das Urteil ist aus zwei Gründen zu beachten: Zum einen, weil die sogenannte "Drei-Objekte-Grenze" im Urteilsfall nur dadurch überschritten wurde, weil beim Verkauf mehrerer Objekte in einer Urkunde an einen Erwerber jedes Objekt berücksichtigt wurde.

Zum anderen zeigt sich, dass die Gestaltung unüberlegt erfolgt ist. Die Objekte wurden von den Ehegatten jeweils gemeinsam zu 1/2  erworben. Beim Erwerb der verschiedenen Objekte jeweils durch einen Ehegatten zu 1/1 wäre die Grenze nicht erreicht worden.

Das FG Düsseldorf hat auf das Urteil vom 03.11.2016 in seinem Newsletter vom Januar 2017 hingewiesen. Das FG Düsseldorf hat das Urteil auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zum Urteil des FG Düsseldorf

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2017
15.01.2017

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