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Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 02/2017 vom 11.01.2017 auf sein Urteil vom 20.09.2016 (Aktenzeichen  X R 23/15) hin. Danach ist für eine vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse keine Steuerermäßigung zu gewähren.

 In dem Urteilsfall hatte die Steuerpflichtige aufgrund einer Entgeltumwandlung eine Kapitalauszahlung von ihrer Pensionskasse erhalten. Da der entsprechende Vertrag vorsah, dass sie anstelle der Rente eine Kapitalabfindung wählen konnte, hat der BFH die Auszahlung nicht als "außerordentlich" qualifiziert und daher die Steuerermäßigung nach § 34 EStG nicht zugestanden.

Der BFH hat die Pressemitteilung 02/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2017
15.01.2017

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