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 der guten Ideen

Datenschutz und Abgabenordnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.01.2018 den "Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO); Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung und die datenschutzrechtlichen
Neuregelungen der AO mit Wirkung ab 25. Mai 2018" veröffentlicht.

Die Finanzverwaltung muss das Steuergeheimnis wahren und andererseits in vielen Fällen ihr bekannte Daten weitergeben.

Es ist durchaus interessant, zu sehen, dass alle Steuerpflichtigen trotz des viel gepriesenen Steuergeheimnisses in vielen Bereichen "gläserne Bürger" sind.

Das BMF hat den Anwendungserlass vom 12.01.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Neben dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hat das BMF  ein Schreiben "Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018; Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017" veröffentlicht - vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2018

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2018
15.01.2018

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