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1% Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Liste der anhängigen Verfahren darauf hin, dass gegen sein Urteil vom 15.05.2018 (Aktenzeichen X R 28/15) Verfassungsbeschwerde erhoben wurde.
Diese ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2129/18 anhängig. 

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Anwendung der 1%-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 15.05.2018 (Aktenzeichen X R 28/15) die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die 1% Reglung zurückgewiesen.

Der BFH hat die Liste der anhängigen Verfahren aus seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2019
14.01.2019

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