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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 10.01.2019 "Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO); Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 AO; Aufhebung der Aussetzung der Steuerfestsetzung hinsichtlich § 8c Satz 1 KStG a.F. sowie des § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG a.F." zum Wegfall des § 8c Stellung genommen.

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