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Totalgewinnprognose generationsübergreifend bei Land- und Forstwirtschaft

Der Bundesfinanzhof hat auf seiner Homepage sein Urteil vom 23.10.2018 (Aktenzeichen  VI R 5/17) veröffentlicht. Danach ist bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben regelmäßig davon auszugehen, dass die Totalgewinnperiode, weil sie objektbezogen ist, mehr als eine Generation umfassen muss.

Nach dem Urteil sollen insbesondere den Gestaltungen zur Hofübergabe an die nächste Generation Rechnung getragen werden. Das sei aber nicht so zu verstehen, dass die Totalgewinnperiode zu einem zeitlich unbefristeten, weil mehrere Generationen umfassenden Beurteilungszeitraum führe. Die Gewinnerzielungsabsicht sei auf den einzelnen Steuerpflichtigen und damit primär auch auf dessen Betrieb bezogen. 

Der BFH Hat das Urteil vom 23.10.2018 (Aktenzeichen VI R 5/17 am 09.01.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2019
14.01.2019

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