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Hilfe für Hochwassergeschädigte

Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat teilten am 18.08.2021 mit: "Das Bundeskabinett hat heute die von den Bundesministern der Finanzen und des Innern, für Bau und Heimat vorgelegte Formulierungshilfe für die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021) beschlossen. Damit setzt der Bund seine entschlossene Hilfe zur Unterstützung der von Hochwasser und Starkregen besonders betroffenen Regionen fort. Das Sondervermögen stellt Mittel zur Finanzierung erforderlicher Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen sowie zur Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur bereit."

Hilfe für Hochwassergeschädigte

Zitat aus der Pressemitteilung der beiden Ministerien vom 18.08.2021:
"Für die Errichtung des Fonds besteht dringender Handlungsbedarf. Das Gesetzgebungsverfahren soll sehr kurzfristig abgeschlossen werden. Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung zudem ermächtigt, im Einvernehmen mit den Ländern eine Verordnung zu erlassen, in der die Aufteilung der Mittel für den Wiederaufbau auf die betroffenen Länder und die Ermittlung einheitlicher Förderungsgrundsätze festzulegen sind."

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD "Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze" ist auf der Homepage des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Link zur Homepage Deutscher Bundestag

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2021
23.08.2021

#Hochwasserhilfe 2021 #Aufbauhilfe 2021 #Sondervermögen #Aussetzung Insolvenzantragspflicht #Wiederaufbau  

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