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Keine Steuerbefreiung für pauschales beamtenrechtliches Sterbegeld

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 026/2021 vom 19.08.2021 auf sein Urteil vom 19.04.2021 (Aktenzeichen VI R 8/19) hin: "Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld."

Keine Steuerbefreiung für pauschales beamtenrechtliches Sterbegeld

Nach dem Urteil des BFH ist das Sterbegeld nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei.

Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 026/2021 vom 19.08.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2021
23.08.2021

#Sterbedeld steuerpflichtig #beamtenrechtliches Sterbegeld steuerpflichtig   

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