Keine Steuerbefreiung für pauschales beamtenrechtliches Sterbegeld
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 026/2021 vom 19.08.2021 auf sein Urteil vom 19.04.2021 (Aktenzeichen VI R 8/19) hin: "Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld."
Keine Steuerbefreiung für pauschales beamtenrechtliches Sterbegeld
Nach dem Urteil des BFH ist das Sterbegeld nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei.
Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 026/2021 vom 19.08.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2021
23.08.2021
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