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Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.08.2021 das Schreiben "Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ veröffentlicht.
GZ IV C 5 - S 2333/19/10008 :017

Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 12.08.2021:
"Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338, BStBl I S. 1377) sowie das Grundrentengesetz vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1879, BStBl 2021 I S. 4) nehme ich unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung wie folgt Stellung:"
(Die Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 147) sind durch Fettdruck hervorgehoben.)

Das Schreiben umfasst 54 Seiten.

Das BMF hat das Schreiben vom 12.08.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2021
23.08.2021

#Betriebliche Altersversorgung #Steuerliche Förderung 

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