Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattung mit 6% p.a. ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 77/2021 vom 18.08.2021auf seinen Beschluss vom 08.07.2021 (Aktenzeichen 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) hin:  "Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig."

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattung mit 6% p.a. ist verfassungswidrig

Zitat aus der Pressemitteilung der Bundesverfassungsgerichts vom 18.08.2021:
"Im Ergebnis wird § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Aufgrund des einheitlichen Regelungskonzepts des Gesetzgebers beschränkt sich die Unvereinbarkeit der Verzinsung nach § 233a AO nicht nur auf Nachzahlungszinsen zulasten der Steuerpflichtigen, sondern umfasst ebenso die Erstattungszinsen zugunsten der Steuerpflichtigen. Für Verzinsungszeiträume vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 gilt die Vorschrift jedoch fort, ohne dass der Gesetzgeber verpflichtet wäre, auch für diesen Zeitraum rückwirkend eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen. Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume bleibt es hingegen bei der Unanwendbarkeit der Vorschrift. Insoweit ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung bis zum 31. Juli 2022 zu treffen, die sich rückwirkend auf alle Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 erstreckt und alle noch nicht bestandskräftigen Hoheitsakte erfasst."

Das BVerfG hat die Pressemitteilung Nr. 77/2021 vom 18.08.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesverfassungsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2021
23.08.2021

#Steuerzinsen verfassungswidrig #Nachzahlungszinsen verfassungswidrig #Erstattungszinsen verfassungswidrig   

Das Netzwerk

Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr  

Sie haben Fragen an uns? Hier ist der FRAGE-LINK
Wir melden uns schnellstmöglich.

ANZEIGE: Link zum Shop von TAXOS-Software.de: Formulierungshilfen zur Verfahrensdokumentation von Günter Hässel

 

 

 

 

 

dIE dATEV