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Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 01.09.2021 ein Schreiben " Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG); Änderung des 0MF-Schreibens vom 9. November 2016 (BStBl I S. 1213) zur Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden" veröffentlicht.
GZ IV C 8 - S 2296-b/21/10002 :001

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 01.09.2021:
"Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH zur Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (z. B. BFH-Urteil vom 21. Februar 2018, VI R 18/16, BStBl II S. 641), wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 9. November 2016 (BStBl I S. 1213) zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG) wie folgt geändert:"

Das BMF hat das Schreiben vom 31.08.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2021
06.09.2021

#Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse #Haushaltsnahe Dienstleistungen  

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