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Bundesrat stimmt Ganztagsbetreuung und Aufbauhilfe 2021 nach Hochwasser zu

Der Bundesrat teilt mit, dass er in einer Sondersitzung vom 10.09.2021 diesen Gesetzen der Bundesregierung zugestimmt hat (Zitat aus der Mitteilung): "Aufbauhilfegesetz 2021 nach der Hochwasserkatastrophe, das der Bundestag um Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ergänzt hatte; ebenso dem Gesetz zum Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, das auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses verändert worden war. Zustimmung fand auch eine Verordnung zur Verteilung der Aufbauhilfen auf die betroffenen Länder."

Bundesrat stimmt Ganztagsbetreuung und Aufbauhilfe 2021 nach Hochwasser zu

Zitate aus der Mitteilung vom 10.09.2021 des Bundesrats:
Zur Ganztagsbetreuung:
"Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser gilt für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht."

Zur Aufbauhilfe 2021:
"30 Milliarden Aufbauhilfe
Der Bundestagsbeschluss vom 7. September 2021 sieht die Einrichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro vor. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zukommen und der Wiederherstellung lokaler Infrastruktur dienen. An der Rückzahlung des Sondervermögens beteiligen sich die Länder, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten."

Der Bundesrat hat die Mitteilung vom 10.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Homepage Bundesrat

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2021
13.09.2021

#Ganztagsbetreuung #Aufbauhilfe 2021 

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