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Gastronomie: Ermäßigter Steuersatz bis einschließlich 31.12.2022

Man unterscheidet zwischen Lieferung von begünstigen Lebensmitteln (z.B. Straßenverkauf) und dem Verkauf, bei dem eine Dienstleistung überwiegt (z.B. klassischer Restaurantbetrieb). Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 ist für letztere befristet bis einschließlich 31.12.2022 der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden.  

Gastronomie: Ermäßigter Steuersatz bis einschließlich 31.12.2022

Bei einer Kassen-Nachschau und insbesondere bei einer nach Jahren stattfindenden Außenprüfung wird nach Fehlern gesucht werden.

  • Diese können bei ungenauer Handhabung der Umstellungstermine (01.07.2020, 01.01.2021, 01.01.2023) gegeben sein.
  • Aber auch die Unterscheidung von Lieferungen der begünstigten Speisen (Straßenverkauf) und Restaurantdienstleistungen birgt eine Reihe von Fehlerquellen.
  • Was ist mit Gutscheinen, die verkauft werden in einem Zeitraum, in dem ein anderer Steuersatz gilt als bei der Einlösung eines Gutscheins?
  • Da erscheint es ganz einfach, dass Getränke dem Regelsteuersatz unterliegen. Auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel: Ein Milchmischgetränk mit mindestens 75 % Kuhmilchanteil ist ein "Getränk", das in der Anlage 2 zum UStG aufgeführt wird. Eine Lieferung (Straßenverkauf) ist begünstigt. Der Verkauf im Rahmen einer Dienstleistung unterliegt dagegen der Regelsteuersatz, da Getränke im "bedienten" Umsatz nicht begünstigt sind. 

Das alles muss geregelt werden, um Fehler zu vermeiden. Und es sollte in einer detaillierten Verfahrensdokumentation beschrieben werden, nach der bei einer späteren Außenprüfung gefragt werden wird. Selbst kleine Fehler können zu erheblichen Steuernachforderungen führen. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn aus Art und Häufigkeit von Fehlern eine Veranlassung zu pauschalen Zuschätzungen abgeleitet wird.

Einzelheiten hierzu findet man in dem Blog von Günter Hässel

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2021
13.09.2021

#Ganztagsbetreuung #Aufbauhilfe 2021 

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%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert