Schweiz: COVID-19-Pandemie Konsultationsvereinbarungen bis 31.12.2021 verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 08.09.2021 ein Schreiben "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen; Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom 11. Juni 2020 einschließlich der Ergänzungen durch die Konsultationsvereinbarungen vom 30. November 2020 und 27. April 2021" veröffentlicht.
GZ IV B 2 - S 1301-CHE/07/10015-16
Schweiz: COVID-19-Pandemie Konsultationsvereinbarungen bis 31.12.2021 verlängert
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 08.09.2021:
"Im Hinblick auf die andauernden Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beabsichtigen die zuständigen Behörden, die Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom 11. Juni 2020 einschließlich der Ergänzungen durch Konsultationsvereinbarungen vom 30. November 2020 und 27. April 2021 nicht vor dem 31. Dezember 2021 zu kündigen. "
Das BMF hat das Schreiben vom 08.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2021
13.09.2021
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