Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Versicherungsteuer bei in einem Drittland belegenen Betriebsstätten

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 07.09.2021 ein Schreiben "Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten (§ 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG)" veröffentlicht.
GZ III C 4 - S 6400/21/10002 :002

Versicherungsteuer bei in einem Drittland belegenen Betriebsstätten

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 07.09.2021:
"Für die Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG bei der Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten und im Drittland ansässigen fremden Unternehmen gilt Folgendes:"

Offenbar ergeben sich bei Erhebung dieser als Kosten zu behandelnden Steuer größere Auslegungsschwierigkeiten, so dass das BMF ein sechsseitiges Schreiben erstellte. Nicht nur bei Bestandsverträgen kann eine Überprüfung durch die Handhabung der jeweiligen Versicherung gegebenenfalls zu Kosteneinsparungen führen.

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

Das BMF hat das Schreiben vom 07.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/20210
13.09.2021

#Versicherungsteuer bei Betriebsstätte im Drittland 

 

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr  

Sie haben Fragen an uns? Hier ist der FRAGE-LINK
Wir melden uns schnellstmöglich.

ANZEIGE: Link zum Shop von TAXOS-Software.de: Formulierungshilfen zur Verfahrensdokumentation von Günter Hässel

 

 

 

 

 

%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert