Bedingungsloses Grundeinkommen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.09.2021 das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen mit dem Titel "Bedingungsloses Grundeinkommen" veröffentlicht.
Zitat aus der Einleitung zu dem Gutachten:
"Seit vielen Jahren wird immer wieder die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in Deutschland diskutiert.
Allen Bürgern soll ein fester monatlicher Betrag ausbezahlt werden, ohne die Auszahlung dabei an Bedingungen zu knüpfen. Dieser Betrag soll unter anderem das Arbeitslosengeld I und II, das Sozialgeld, das Kindergeld sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ersetzen und damit eine radikale Vereinfachung und Entbürokratisierung der sozialen Absicherung ermöglichen.
Da es sich um eine allen Bürgern zustehende Leistung handelt, würde das nach der Logik der Befürworter zugleich die Stigmatisierung der Sozialtransferempfänger beseitigen oder zumindest abmildern. Insofern die Stigmatisierung für die zu geringe Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen verantwortlich war, würde die Einführung des BGE auch das Problem der verdeckten Armut beseitigen. Gleichzeitig steht das BGE für eine fundamentale Abkehr vom Gedanken der Subsidiarität und des Prinzips des Gebens und Nehmens.
Niemand wird mehr dazu angehalten, zunächst für sich selbst zu sorgen und im Gegenzug einen Beitrag für die Gesellschaft für erhaltene Zuwendungen zu leisten."
Das Gutachten umfasst mit Anlagen 52 Seiten.
Herausgeber ist
Bundesministerium der Finanzen, Referat L C 3 (Öffentlichkeitsarbeit), Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Link Homepe Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2021
20.09.2021
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