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 der guten Ideen

Hat Autobahnstrom eine Zukunft? Alle reden vom Klima - wann wird endlich umweltschonend gehandelt?

Das Thema Stromgewinnung durch Solarfelder an den Autobahnen beschäftigt Günter Hässel schon länger. Hierzu gibt es eine neue Veröffentlichung vom 06.09.2021 von Sandra Enkhardt in pv-magazine "Die Photovoltaik-Windkraft-Anlagen sollen künftig entlang des Autobahnnetzes in großem Maßstab sauberen Strom liefern, wobei die Solarmodule die Straßen überdecken und mit vertikalen Windkraftgeneratoren kombiniert werden. Zwei Pilotprojekte hat (…) nun auf den Weg gebracht."

Das übertrifft den Vorschlag von Günter Hässel, an Autobahnen rechts und links mit Solarzellen bestückte Lärmschutzwände aufzubauen (siehe unten).  

Hat Autobahnstrom eine Zukunft?  Alle reden vom Klima - wann wird endlich umweltschonend gehandelt?

Zitat aus der Veröffentlichung von Sandra Enkhardt vom 06.09.2021 in pv-magazine:
"Das Unternehmen betont zudem die weiteren Vorteile seiner Lösung. So werde eine Fläche zur Energieerzeugung genutzt, die bereits als Infrastruktur Fläche verbraucht. Zudem würden Schutzwand und Überdachung für eine erhebliche Lärmminderung sorgen. Die Überdachung schütze die Straße zudem vor Schneefall und Sonne. Dies biete im Sommer Schutz vor übermäßiger Hitze und UV-Strahlung, im Winter mache es das Schneeräumen überflüssig."

 pv-magazine hat den Artikel von Sandra Enkhardt auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage pv-magazine

 Hinweis von Herrn Steuerberater Dieter Pfab, Pfaffenhofen. Danke!

 Historisches:

 Bayerische Politiker haben einmal dazu aufgefordert, Vorschläge zu machen,

Günter Hässel har 2017 den nachfolgenden Text erstellt und weitergeleitet. Ergebnis keines.
Aber lesen Sie selbst:

Politiker fordern, man solle Vorschläge zum Klimaschutz machen.

Hier ist mein Vorschlag:

An allen Autobahnen werden Lärmschutzwände mit Photovoltaikanlagen gebaut. 

Vorteile:
1. Lärmschutz.
2. Dezentrale Stromerzeugung – Stromerzeugung da wo er gebraucht wird – an den Autobahnen und den umliegenden Verbrauchsgebieten.
3. Überproduktion kommt ins Netz oder wird gespeichert (z.B. Wasserstoff – siehe unten Raststätte Fürholzen).
4. Stromleitungen entlang der Autobahnen für den E-Auto-Bedarf. Es reichen kleinere Dimensionen, da kurze Transportwege.
5. Kein weitere Verschandelung der Landschaft, zum Beispiel durch die sehr umstrittenen Windräder.
5. Keine weiteren oder weniger Stromleitungen von Nord nach Süd.
6. Nachhaltige Arbeitsplätze für Braunkohle-Bergarbeiter und Autobauer, da dieses neue Geschäftsfeld für Erstinstallation und Wartung viele Arbeitskräfte brauchen wird.
7. Finanzierung durch steuerbegünstigte Anleihen mit geringem Zins (da freuen sich die Sparer, wenn sie endlich wieder Zinsen bekommen).
8. Der Gag: Bürger finanzieren und fördern die „Umweltentlastung for futere“ statt zu protestieren.
9. Die Großkonzerne dürfen das machen. Da sie damit Geld verdienen, werden sie das Projekt unterstützen und nicht behindern.
10. Bayern wird lange vor 2050 klimaneutral.

Das gibt es schon im Kleinen:

Die Stadtwerke Freising betreiben seit mehr als 10 Jahren an der A 92 eine Photovoltaik-Anlage, die sich wohl bewährt hat. Link

Die Raststätte Fürholzen an der A 9 ist seit 2 Jahren in Betrieb und wird gelobt. Link

Multiplizieren Sie diese beiden kleinen Solarfelder mit den Möglichkeiten an allen bayerischen (und baden-württembergischen?) Autobahnen! Da gibt es noch Strom zum Exportieren nach Berlin (Süd-Nord-Trasse!).

Ois is easy und nix is unmöglich! 

Danke fürs Lesen und Weitergeben – ich hoffe, es hilft.
Buch, 21.08.2017 (!) 

Mit herzlichen Grüßen
Günter Hässel
Holzhäuseln 37,    84172 Buch am Erlbach
T: +49 (8709) 92230 F: +49 (8709) 922333
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Ende der Vorschlags von Günter Hässel

 

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2021
20.09.2021

#Autobahnstrom #Solarzellen-Winkraftwerke-an-Autobahnen #Klimaschutz  

 

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Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat am 17.09.2021 ein Schreiben "Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 6%-Verzinsung - Steuerverwaltung sorgt für vorläufige Umsetzung, bis Gesetzgeber notwendige Neuregelung trifft" veröffentlicht.

 


Vorläufige Umsetzung des Steuerzinsurteils

Zitat aus dem Schreiben vom 17.09.2021:
"Mit seinem am 18.08.2021 veröffentlichten Beschluss[1] hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzlich geregelte 6%-Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt. Die Finanzämter dürfen das Gesetz nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 weiter anwenden. Für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 hat das BVerfG den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Der Gesetzgeber hat dafür Zeit bis zum 31.07.2022.
Die Entscheidung des BVerfG hat insbesondere folgende Auswirkungen:"

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat das Schreiben vom 17.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Landesamt für Steuern Niedersachsen

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2021
20.09.2021

#Umsetzung-Urteil-Bundesverfassungsgericht #Niedersachsen-Umsetzung-Bundesverfassungsgericht #Niedersachsen-Zinsurteil #Steuerzinsurteil-Anwendung

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