Vorläufige Umsetzung des Steuerzinsurteils
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat am 17.09.2021 ein Schreiben "Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 6%-Verzinsung - Steuerverwaltung sorgt für vorläufige Umsetzung, bis Gesetzgeber notwendige Neuregelung trifft" veröffentlicht.
Vorläufige Umsetzung des Steuerzinsurteils
Zitat aus dem Schreiben vom 17.09.2021:
"Mit seinem am 18.08.2021 veröffentlichten Beschluss[1] hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzlich geregelte 6%-Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt. Die Finanzämter dürfen das Gesetz nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 weiter anwenden. Für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 hat das BVerfG den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Der Gesetzgeber hat dafür Zeit bis zum 31.07.2022.
Die Entscheidung des BVerfG hat insbesondere folgende Auswirkungen:"
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat das Schreiben vom 17.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Landesamt für Steuern Niedersachsen
Vergleiche auch Bundesfinanzministerium in COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2021
COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2021
20.09.2021
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