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Arbeitgeber müssen zweimal wöchentlich kostenlosen Corona-Test anbieten

Die Steuerberaterkammer München weist am 24.09.2021 auf folgendes hin: "Arbeitgeber sind nach § 4 SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens zweimal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Test anzubieten."

Arbeitgeber müssen zweimal wöchentlich kostenlosen Corona-Test anbieten

Die Steuerberaterkammer München hat den Hinweis auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Steuerberaterkammer München 

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2021
27.09.2021

#GGG-Test-Angebot  #Corona-Test-für-Arbeitnehmer #Kostenloser-Corona-Test #SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung #Corona-ArbSchV #Corona-Arbeitschutzverordnung

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