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 der guten Ideen

Kindergeld: Wann beginnt und wann endet ein Hochschulstudium

COLLEGA vierzig  Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nummer 033/2021 vom 23.09.2021 auf sein Urteil vom 07.07.2021 (Aktenzeichen III R 40/19) hin. 

Kindergeld: Wann beginnt und wann endet ein Hochschulstudium

 Zitat aus der Pressemitteilung des BFH vom 23.09.2021:
"Kinder, die das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.07.2021 III R 40/19 entschieden hat, beginnt ein solches Hochschulstudium mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen. Beendet ist das Hochschulstudium grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden."

Der BFH hat die Pressemitteilung vom 23.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2021
27.09.2021

#Kindergeld-Hochschulstudium  #Hochschulstudium-Beginn #Hochschulstudium-Beendigung

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%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert

Kurzarbeitergeld: Anträge immer erst nach Ende des Abrechnungsmonats einreichen

Die Steuerberaterkammer München weist am 24.09.2021 auf folgendes hin: "Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Unternehmen und Betriebe dazu aufgerufen, die Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes (KuG) immer erst nach Ende des Abrechnungsmonates einzureichen, um Korrekturprozesse zu vermeiden und die KuG-Auszahlung nicht zu verzögern."

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Grenzpendler-Verständigung mit dem Großherzogtum Luxemburg

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.09.2021 das Schreiben "Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Absprache zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2021" veröffentlicht.
GZ IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :003

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Bericht vom 149. COLLEGA-TAG am 24.09.2021

Danke für die zahlreiche Teilnahme.
Um 11:00 Uhr fand die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 statt. Nach ausführlicher Berichterstattung durch den Vorstand erfolgte eine, wie immer, sehr harmonische Diskussion mit vielen Anregungen, insbesondere zu Fragen der Digitalisierung der Steuerberatungskanzleien. Der Jahresabschluss 2020 wurde durch unser Mitglied HBS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH geprüft, deren Geschäftsführerin Frau Dipl. Kfm. Regine Köppel, WP und StB den Antrag auf Entlastung des Vorstands stellte, dem die Mitgliederversammlung ohne Gegenstimme zustimmte.
Ab 13:00 Uhr fand dann der 149. COLLEGA-TAG statt.

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