Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Kindergeld: Wann beginnt und wann endet ein Hochschulstudium

COLLEGA vierzig  Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nummer 033/2021 vom 23.09.2021 auf sein Urteil vom 07.07.2021 (Aktenzeichen III R 40/19) hin. 

Kindergeld: Wann beginnt und wann endet ein Hochschulstudium

 Zitat aus der Pressemitteilung des BFH vom 23.09.2021:
"Kinder, die das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.07.2021 III R 40/19 entschieden hat, beginnt ein solches Hochschulstudium mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen. Beendet ist das Hochschulstudium grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden."

Der BFH hat die Pressemitteilung vom 23.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2021
27.09.2021

#Kindergeld-Hochschulstudium  #Hochschulstudium-Beginn #Hochschulstudium-Beendigung

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr  

Sie haben Fragen an uns? Hier ist der FRAGE-LINK
Wir melden uns schnellstmöglich.

ANZEIGE: Link zum Shop von TAXOS-Software.de: Formulierungshilfen zur Verfahrensdokumentation von Günter Hässel 

 

%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert