Kindergeld: Wann beginnt und wann endet ein Hochschulstudium
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Kindergeld: Wann beginnt und wann endet ein Hochschulstudium
Zitat aus der Pressemitteilung des BFH vom 23.09.2021:
"Kinder, die das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.07.2021 III R 40/19 entschieden hat, beginnt ein solches Hochschulstudium mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen. Beendet ist das Hochschulstudium grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden."
Der BFH hat die Pressemitteilung vom 23.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2021
27.09.2021
#Kindergeld-Hochschulstudium #Hochschulstudium-Beginn #Hochschulstudium-Beendigung
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