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Kurzarbeitergeld: Anträge immer erst nach Ende des Abrechnungsmonats einreichen

Die Steuerberaterkammer München weist am 24.09.2021 auf folgendes hin: "Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Unternehmen und Betriebe dazu aufgerufen, die Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes (KuG) immer erst nach Ende des Abrechnungsmonates einzureichen, um Korrekturprozesse zu vermeiden und die KuG-Auszahlung nicht zu verzögern."

Kurzarbeitergeld: Anträge immer erst nach Ende des Abrechnungsmonats einreichen

Die Steuerberaterkammer München hat den Hinweis auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Steuerberaterkammer München 

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2021
27.09.2021

#Kurzarbeitergeld Anträge am Monatsende einreichen  #KUG-Anträge-am-Monatsende-einreichen #KUG-Erstattung 

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